Ra 2017/21/0014•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0014
Ra 2017/21/0014Corte amministrativa suprema5 ott 2017
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerber haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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