Fr 2017/21/0001•Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/21/0001
Fr 2017/21/0001Corte amministrativa suprema21 feb 2017
Die Verfahren werden eingestellt.
Der Bund hat den Antragstellern Aufwendungen in der Höhe von je EUR 1.586,40, sohin insgesamt EUR 3.172,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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