Fr 2017/20/0028•Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/20/0028
Fr 2017/20/0028Corte amministrativa suprema7 ago 2017
Das Verfahren über die Fristsetzungsanträge wird eingestellt.
Der Bund hat den Antragstellern Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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