Ra 2017/19/0602•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/19/0602
Ra 2017/19/0602Corte amministrativa suprema3 mag 2018
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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