Fr 2017/19/0021•Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/19/0021
Fr 2017/19/0021Corte amministrativa suprema29 mag 2017
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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