Ra 2017/18/0049•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/18/0049
Ra 2017/18/0049Corte amministrativa suprema25 apr 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in Höhe von jeweils EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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