Ra 2017/17/0969•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/17/0969
Ra 2017/17/0969Corte amministrativa suprema27 mar 2018
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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