Ra 2017/16/0031•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/16/0031
Ra 2017/16/0031Corte amministrativa suprema25 apr 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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