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Ra 2017/15/0071•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/15/0071
Ra 2017/15/0071Corte amministrativa suprema30 apr 2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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