Ro 2017/15/0043•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/15/0043
Ro 2017/15/0043Corte amministrativa suprema3 apr 2019
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 553,20 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.