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Ro 2017/15/0030•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/15/0030
Ro 2017/15/0030Corte amministrativa suprema3 apr 2019
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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