Ro 2017/15/0011•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/15/0011
Ro 2017/15/0011Corte amministrativa suprema31 gen 2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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