Ra 2017/13/0061•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/13/0061
Ra 2017/13/0061Corte amministrativa suprema25 apr 2019
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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