Ra 2017/13/0024•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/13/0024
Ra 2017/13/0024Corte amministrativa suprema25 apr 2019
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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