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Ra 2017/12/0116•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/12/0116
Ra 2017/12/0116Corte amministrativa suprema30 gen 2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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