Ra 2017/11/0022•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/11/0022
Ra 2017/11/0022Corte amministrativa suprema17 ago 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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