Ro 2017/11/0002•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/11/0002
Ro 2017/11/0002Corte amministrativa suprema23 mar 2017
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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