Ro 2017/10/0037•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/10/0037
Ro 2017/10/0037Corte amministrativa suprema30 gen 2019
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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