Ra 2017/08/0004•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/08/0004
Ra 2017/08/0004Corte amministrativa suprema2 mar 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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