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Fr 2017/08/0003•Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/08/0003
Fr 2017/08/0003Corte amministrativa suprema9 mag 2017
Das Verfahren wird eingestellt.
Die oberösterreichische Gebietskrankenkasse hat der antragstellenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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