Ro 2017/06/0008•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/06/0008
Ro 2017/06/0008Corte amministrativa suprema1 ago 2017
Planung Widmung BauRallg3
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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