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Ra 2017/05/0042•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/05/0042
Ra 2017/05/0042Corte amministrativa suprema29 apr 2019
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Rechtsnachfolgerin des Revisionswerbers hat der Marktgemeinde S Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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