Ro 2017/04/0003•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/04/0003
Ro 2017/04/0003Corte amministrativa suprema30 gen 2019
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der Zweitmitbeteiligten Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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