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Ro 2017/02/0006•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/02/0006
Ro 2017/02/0006Corte amministrativa suprema10 mar 2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben dem Land Steiermark Aufwendungen in Höhe von EUR 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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