Ra 2017/01/0359•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/01/0359
Ra 2017/01/0359Corte amministrativa suprema22 mar 2018
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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