Fr 2017/01/0013•Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/01/0013
Fr 2017/01/0013Corte amministrativa suprema25 apr 2017
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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