Ro 2016/22/0008•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/22/0008
Ro 2016/22/0008Corte amministrativa suprema7 giu 2016
Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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