Ra 2016/21/0209•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0209
Ra 2016/21/0209Corte amministrativa suprema4 ago 2016
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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