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Ra 2016/21/0198•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0198
Ra 2016/21/0198Corte amministrativa suprema20 ott 2016
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird im bekämpften Umfang (Spruchpunkt A.I.), und zwar soweit es die Erlassung einer Rückkehrentscheidung sowie die damit zusammenhängenden Aussprüche nach § 52 Abs. 9 FPG und nach § 55 FPG betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, und soweit es die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels nach § 55 AsylG 2005 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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