Ra 2016/21/0083•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0083
Ra 2016/21/0083Corte amministrativa suprema4 ago 2016
Besondere Rechtsgebiete Beweismittel Urkunden Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Erstrevisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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