Fr 2016/21/0013•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/21/0013
Fr 2016/21/0013Corte amministrativa suprema20 ott 2016
Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.