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Fr 2016/20/0018•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/20/0018
Fr 2016/20/0018Corte amministrativa suprema20 ott 2016
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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