Ra 2016/19/0068•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/19/0068
Ra 2016/19/0068Corte amministrativa suprema9 nov 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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