Ra 2016/19/0022•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/19/0022
Ra 2016/19/0022Corte amministrativa suprema15 mar 2016
Beweismittel Zeugen
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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