Ra 2016/18/0388•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/18/0388
Ra 2016/18/0388Corte amministrativa suprema22 mar 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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