Ra 2016/18/0293•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/18/0293
Ra 2016/18/0293Corte amministrativa suprema18 gen 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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