Ra 2016/18/0273•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/18/0273
Ra 2016/18/0273Corte amministrativa suprema15 feb 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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