Ra 2016/18/0203•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/18/0203
Ra 2016/18/0203Corte amministrativa suprema21 feb 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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