Ra 2016/18/0197•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/18/0197
Ra 2016/18/0197Corte amministrativa suprema18 gen 2017
Beweismittel
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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