Ra 2016/18/0172•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/18/0172
Ra 2016/18/0172Corte amministrativa suprema16 nov 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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