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Ra 2016/18/0127•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/18/0127
Ra 2016/18/0127Corte amministrativa suprema14 set 2016
Verfahrensbestimmungen Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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