Ra 2016/18/0055•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/18/0055
Ra 2016/18/0055Corte amministrativa suprema27 giu 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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