Ra 2016/17/0288•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/17/0288
Ra 2016/17/0288Corte amministrativa suprema1 feb 2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Bundeshauptstadt Wien hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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