Ra 2016/17/0231•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/17/0231
Ra 2016/17/0231Corte amministrativa suprema21 apr 2017
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in Höhe von jeweils EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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