Ra 2016/17/0033•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/17/0033
Ra 2016/17/0033Corte amministrativa suprema22 feb 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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