Ro 2016/17/0001•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/17/0001
Ro 2016/17/0001Corte amministrativa suprema28 giu 2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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