Ra 2016/16/0092•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/16/0092
Ra 2016/16/0092Corte amministrativa suprema22 nov 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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