Ra 2016/16/0087•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/16/0087
Ra 2016/16/0087Corte amministrativa suprema30 mag 2017
Die Revision wird, soweit sie die Festsetzung von Mineralölsteuer betrifft, zurückgewiesen;
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es die Festsetzung eines Säumniszuschlags betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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