Ra 2016/16/0069•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/16/0069
Ra 2016/16/0069Corte amministrativa suprema18 ott 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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