Ra 2016/16/0061•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/16/0061
Ra 2016/16/0061Corte amministrativa suprema26 mar 2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in Höhe von 1.346,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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